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Unser Service:

  • Kurzfristige Termine
  • Persönlicher Ansprechpartner
  • Individuelle Beratung
  • Zügige Einleitung des gerichtlichen Verfahrens (ab Eröffnung des gerichtlichen Verfahrens beginnt die Laufzeit der Restschuldbefreiung)

Wir erwarten von Ihnen:

  • Biss, da Sie verstanden haben, dass das Verfahren ihre 2. Chance darstellt;
  • den festen Willen, an der Bearbeitung mitzuwirken;
  • dass Sie Termine einhalten;
  • dass Sie bemüht sind, Unterlagen beizubringen.

 
Informationen für Arbeitgeber:
Wissenswertes für die Personalabteilung rund um das Thema in unserer  Broschüre zum Download.

Über uns

Wir sind ein Team aus Rechtsanwälten (auch Fachanwälte für Insolvenzrecht) sowie erfahrenen Insolvenzsachbearbeitern, die seit Einführung der Restschuldbefreiungsverfahren oder Verbraucherinsolvenzen im Jahr 1999 tätig sind.

Mit der Erfahrung aus über 4.000 Verbraucherinsolvenzverfahren und Regelinsolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung (also auch von ehemals selbstständig Tätigen) verfügen wir über einen großen Erfahrungsschatz an vielen Insolvenzgerichten wie Duisburg, Düsseldorf, Kleve, Krefeld und Mönchengladbach.

Als am Niederrhein verwurzelte Kanzlei mit dem Sitz in Krefeld werden wir für Sie gerne in Krefeld, Mönchengladbach, Kreis Viersen, Duisburg, Moers, Düsseldorf,  Rhein-Kreis Neuss bzw. am ganzen Niederrhein bis ins Rheinland tätig.

Was kostet Sie die Beratung? In den meisten Fällen nichts, denn bereits bei Geringverdienern erfolgt eine Übernahme der Kosten für unsere Tätigkeit im Wege der Beratungshilfe über die Staatskasse. Wir prüfen das gerne für Sie in Ihrem ersten Gespräch!

Scheuen Sie sich nicht, und rufen Sie uns an.

Beiträge

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ADIOS SORGEN WEGEN SCHULDEN! Adios mit den Sorgen wegen Schulden! Schluss mit Zwangsvollstreckungen, entspannt in die Ferien! Bis zum Start in die Sommerferien ist das durchaus noch möglich. Sie brauchen nur den festen Wille, an der Bearbeitung mitzuwirken und die Bereitschaft, erforderliche Belege beizubringen. Wir begleiten Sie bei der Einleitung Ihrer Restschuldbefreiung. Zwingende Voraussetzung vor …

Restschuldbefreiung: Die Chance für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

RESTSCHULDBEFREIUNG: DIE CHANCE FÜR ARBEITGEBER UND ARBEITNEHMER Nichts spricht dagegen, Alles dafür. Die Ausgangslage: Natürlich ist es dem Arbeitnehmer unangenehm, wenn beim Arbeitgeber Gehaltspfändungen eingehen oder aber eine Lohnabtretung, z.B. aus Konsumdarlehen, die nicht mehr wie vereinbart bedient werden können, offengelegt wird. Was hat das zur Folge? Der Arbeitgeber wird sogenannter Drittschuldner und ist verpflichtet, …

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